Um die Qualität der Betreuung von Grundschulkindern sicherzustellen und den Bedarf an pädagogischen Fachkräften zu decken, gibt es in Bayern neuerdings eine zweijährige Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung. Die Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste (GGSD) gründete im September 2021 eigens eine Fachschule für Grundschulkindbetreuung am GGSD Bildungszentrum Nürnberg. Der zweite Jahrgang startet im September 2022, Anmeldungen sind ab sofort möglich. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter Tel. 0911 / 94 08 95 – 36 oder informieren Sie sich unter www.ggsd.de/nuernberg.
Aufgaben der Grundschulkindbetreuer*innen
Fachkräfte für Grundschulkindbetreuung arbeiten in einem breiten beruflichen Einsatzfeld – von der einfachen und verlängerten Mittagsbetreuung über die offene oder gebundene Ganztagsschule (an Grundschulen) in Horten bis hin zu Häusern für Kinder (ab 6 Jahren). Sie unterstützen beispielsweise bei den Hausaufgaben, bieten Bildungsangebote außerhalb der schulischen Aufgaben oder fördern die ganzheitliche Entwicklung des Kindes.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung ist eng an der Erzieher-Ausbildung orientiert, konzentriert sich jedoch ausschließlich auf die Grundschulzeit. Im ersten Jahr findet Unterricht in Vollzeit an der Fachschule statt, im zweiten Jahr folgt ein von der Schule begleitetes, vergütetes Praktikum, das dem Berufsanerkennungsjahr in der Erzieher-Ausbildung sehr ähnlich ist. Im Bildungszentrum stehen den Schüler*innen große Klassenräume und Gruppenräume zur Differenzierung zur Verfügung, zudem gibt es viele unterschiedliche Fachräume, z.B. einen Musik- und Bewegungsraum und einen Kunst- und Werkraum. Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Bezeichnung „Staatlich anerkannte Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“.
Zugangsvoraussetzungen…
…sind der mittlere Schulabschluss, eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie der Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder schulischen Einrichtung. Eine Förderung über die Agentur für Arbeit sowie über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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